Struktur der Elternvertretung

Struktur der Elternvertretung

Klassenelternschaft
Alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse gehören zur Klassenelternschaft. Die Klassenelternschaft wählt zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres einen Vorsitzenden und einen Vertreter, der die Interessen der Eltern vertritt. Mindestens 3-4 mal in einem Schuljahr lädt der Elternvertreter zu einem Elternabend ein. In Abstimmung mit seinem Stellvertreter und dem Klassenlehrer schlägt er die Tagesordnungspunkte vor und leitet den Elternabend. Zu den Inhalten eines Elternabends gehört die Erörterung aller schulischen Fragen und Probleme. Zu den Aufgaben der Vorsitzenden gehört weiterhin die Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrates.

Schulelternrat
Alle Vorsitzenden und deren Stellvertreter der Klassenelternschaft bilden den Schulelternrat, der die Zentrale der Elternarbeit darstellt. Aufgaben sind die Erörterung aller die Schule betreffenden Fragen, sowie die Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger. Der Schulelternrat wählt den Vorstand (eine/-n Vorsitzende/-n und zwei Stellvertreter/-innen) sowie die Vertreter für den Schulvorstand und für die Gesamtkonferenz. Die Wahlperiode aller gewählten Vertreter, sowie des Vorstands dauert 2 Jahre.

Klassenkonferenzen
Die Klassenkonferenz entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler betreffen. Dazu gehört vor allem die Beratung über Zeugnisse und Versetzungen. Neben der Schulleitung nehmen alle Lehrer die in der Klasse unterrichten, sowie drei gewählte Elternvertreter teil. Die Elternvertreter werden von der Klassenschaft für zwei Jahre gewählt und sind strimmberechtigt. Kein Stimmrecht haben sie bei der Beratung über Zeugnisse und Versetzungen.

Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz beschäftigt sich mit der pädagogischen Arbeit der Schule. Themen der Gesamtkonferenzen sind zum Beispiel das Schulprogramm, Leistungsbewertung, Hausaufgaben. Aus dem Schulelternrat werden 7 Vertreter für die Teilnahme an den Gesamtkonferenzen gewählt. Diese Elternvertreter sind auch stimmberechtigt. Die Leitung der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung.

Schulvorstand
Seit August 2007 gibt es in jeder niedersächsischen Schule einen Schulvorstand. In Schulen unserer Größe besteht der Schulvorstand aus vier Lehrern (inkl. Schulleiterin) und vier Elternvertretern. Der Schulvorstand ist das Leitungsgremium der "eigenverantwortlichen Schule" und beschließt z.B. den Haushaltsplan, die Stundentafel, die Beantragung von Schulversuchen (neue päd. Ansätze) oder besonderen Organisationsformen (Ganztagsangebot, Integrationsklassen). Er legt Grundsätze zur Duchführung von Projektwochen oder zum Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter fest.

 

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